Hamburg, den 23.11.1999
Betr.:
Änderung der Globalrichtlinien zur Schaffung von Stellplätzen
Zum 1. Januar 2000 wird eine
neue Globalrichtlinie (zugleich Dienstanweisung für die Baubehörde)
“Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze” erwartet, die nicht
wesentlich von der gültigen Fassung abweicht (Senatsbeschluß vom 16.06.1998).
Aufgrund der Erfahrungen der
Ausführungen in Bezug auf die Ablösung von Stellplätzen anstelle der
Realisierung
beantragt die CDU-Fraktion,
die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Herr Bezirksamtsleiter wird
gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die neue Globalrichtlinie deutliche
Elemente enthält, Abminderungen variabel festzulegen, d. h. Abweichungen ausdrücklich
zuzulassen und das diese im Ermessensspielraum der Bezirksverwaltungen liegen.
Begründung:
Verschiedene Neubauvorhaben (Büroturm am Polizeipräsidium, Neubau des
Jahreszeitenverlagen, Entwicklungen auf dem ehemaligen Geländer der FFG am
Falkenried) lassen schon jetzt die Problematiken im Bereich des ruhenden
Verkehrs erkennen. In Gebieten mit hohem
Parkraumdruck (Parkplatzsuchverkehr, Behinderungen durch Falschparker etc.)
kommt eine Abminderung nach unserer Ansicht nur im Ausnahmefall in Betracht.
Kai
Voet van Vormizeele
Ekkehart Wersich
Fraktionsvorsitzender