Erhaltung
des Metallstabszauns mit eingewachsener Buchenhecke im
Baugebiet Ohlsdorf 12
Im Entwurf der Verordnung über den
Bebauungsplan Ohlsdorf 12 vom Januar 2003 unter
Punkt 6.1. Bestandssituation, wird der das Gelände der Anzuchtgärtnerei
umgebende Metallstabszaun als ästhetisch und von kulturhistorischem Wert
beschrieben. Vom nördlichen Teil, S-Bahntrasse bis „Sodenkamp“ sowie vom östlichen
Teil, „Sodenkamp“ bis „Vor dem Berge“ dient
der Zaun zum Abschluss der alten benachbarten Grundstücke. Eine
Entfernung der Buchenhecke inkl. Zaun würde gegen die Baumschutzverordnung
verstoßen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1.
Wer ist nach heutigem
Stand Eigentümer des Nördlichen und Südlichen Zaunabschnittes?
2.
Wo genau verläuft die
Grenze zu beiden Seiten des Zaunes?
3.
Wer ist nach dem heutigen
Stand für den Schnitt(beidseitig) der Hecke auf gesamter Länge zuständig?
4.
Dürfen für die
Errichtung einer Müllsammelanlage mehrere Meter der nördlichen Hecke entfernt
werden?
5.
Gibt es einen Antrag für
die dauerhafte Errichtung einer Müllsammelanlage an/in dieser nördlichen
Hecke?
Martina Lütjens
Bezirksabgeordnete