Bezirksamt
Hamburg-Nord
Den 17.10.2008
a
u f d i e
KLEINE ANFRAGE 56/2008
Fragesteller:
BAbg Martina Lütjens (CDU)
Betr.:
Denkmalschutz Frank`sche Siedlung Klein Borstel
Zu
1:
Vorgesehen ist eine öffentliche Auslegung
der Verordnung zusammen mit den Regelungen des Denkmalpflegeplans.
Zu
2:
Entsprechend
§6 Abs.6 Denkmalschutzgesetz
(zuletzt geändert am 04.04.2006) ist das Bezirksamt gehalten, über die Inhalte
Einvernehmen mit dem Denkmalschutzamt herzustellen. Dieses wurde in der 42.
Kalenderwoche erreicht.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner
Sitzung am 30.10.2008 (aufgrund der inhaltlichen Änderungen) nochmals mit der
Bitte um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung befasst.
Nach Zustimmung erfolgt daraufhin die öffentliche Auslegung.
Zu
3:
Siehe Antwort zu 1.
Zu4:
Nach Abschluss des Verfahrens durch das
Denkmalschutzamt.
i.V. Harald Rösler